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Tuning

Ist der neue Auspuff erlaubt? Darf der Motor auch mehr PS bekommen als ursprünglich vorgesehen? Und wer kann mir bei der Aufrüstung helfen?

 

Das sagt der TÜV Hanse

Welche Veränderunge dürfen am Rahmen vorgenommen werden?

Der Rahmen muss sich im orginalen Auslieferungszustand befinden, das heißt:
* kein Schweißen
* kein Bohren
* kein Verformen
* Schweißnähte dürfen nicht so poliert werden, dass Material abggetragen wird
* alle Veränderungen (Kürzung des Rahmenhecks u.ä. müssen eingetragen werden.

Wann dürfen Fußrasten gegen Zubehörteile ausgetauscht werden?
*Die Anzahl (je 2) muss der Anzahl der Sitze entsprechen
* Die Zubehörteile müsssen klappbar sein
* Es muss ein Gutachten oder eine ABE mitgeführt werden

Wann dürfen Lenker, Hebel und Griffe gegen Zubehörteile ausgetauscht werden?
* Alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile sein, die in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE ausgeliefert werden. Ggf müssen die Teile eingetragen werden. Die Unterlagen sind mitzuführen

In welchem Umfang dürfen Bremsen durch Zubehörteile ersetzt werden?
Bremsenteile sind i.d.R. bauartgeprüfte Teile und können gegen Zubehörteile getauscht werden.

* Bremsleitungen sind i.d.R. eintragungsfrei, sie müssen aber ordnungsgemäß eingebaut sein.
* Bremsscheiben haben ein Gutachten oder eine ABE undd müssen für das betr. Motorrad geeignet sein.
* Bremsbeläge müssen einee KBA-Nummer haben (Kraftfahrtbundesamt) oder eine internnationale Zulassung nach EG- oder ECE-Norm.
* Bremsen-Orginal-Ersatzteile müssen nicht eingetragen sein, sofern sie die Orginalfform haben oder ein genehmigter Nachbau sind.

Wie sieht es mit dem Austausch der Auspuff- und Ansauganlage aus?
Grundsätzlich gilt: Sobald sich das Geräuschverhalten verschlechtert, erlischt die Betriebserlaubnis (§19 II StVZO). Zubehöranlagen müssen das ECE-Kennzeichen, das EG-Zeichen oder eine Zulassungsnummer des KBA (Kraftfahrtbundesamt) haben. Für die Austauschanlage müssen keine anderen Papiere mitgeführt werden. Die Anlage, die für das jeweilige Motorrad gebaut worden ist, muss sich ohne Umbaumaßnahmen montieren lassen. Wird der Zubehörtopf im Laufe der Zeit (deutlich) lauter, steht der Fahrzeughalter in der Verantwortung. Die Polizei akzeptriert in diesem Falle keine Ausrede.

Rad/Reifen:
Bei Reifen verstehen die technischen Sachverständigen keine Spaß. Größe, Zuordnung und Bezeichnung sollten den Angaben im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung entsprechen. Wichtig sind die Laufrichtung un der passende Reifen. Oft stellen de Hersteller die Freigabe ins Internet. Bei neuen Felgen sollte überprüft werden, ob die Zuordnung zum Motorrad passt.

Seitenständer/Hauptständer

Ohne geht es nicht, sagt der TÜV. Ein Seiten- oder Hauptständer muss vorhanden sein. Ferner muss sicher gestellt sein, dass ein losfahren mit ausgefahrenem Ständer nicht möglich ist. Der Ständer muss ferner mit Hilfe von Federn sicher fixiert werden. Jeweils das Jahr der Erstzulassung ist entscheidend, wann und wo Ständer eingesetzt werden.


Ist das Anbringen einer Radabdeckung erlaubt?
* Für Motorräder besteht nnational eine Vorschrift zur Radabdeckung. Für Motorräder mit EU-Zulassung ist keine spezielle Radabdeckung vorgeschrieben.
* Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
* eine übertriebene Radabdeckungsmontage sollte vermieden werden. Ergibt sich aus der Abdeckung eine Gefährdung, so kann eine passende Abdeckung eingefordert werden.

Was ist, wenn ich mir wegen der geplanten Umbauten nicht sicher bin?
Fragen Sie ihren technischen Sachverständigen vor Ort, zum Beispiel von Dekra, TÜV oder GTÜ.

 

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